Schulgelder | Finanzielles

Der Freigymer ist eine private, staatlich subventionierte Schule. Finanziert wird sie einerseits durch die Schulgelder der Eltern, andererseits durch Staatsbeiträge für bernische Schülerinnen und Schüler (hierüber besteht eine Leistungsvereinbarung mit der Erziehungsdirektion). Sowohl Kirchgemeinden und andere Institutionen als auch Private unterstützen die Schule regelmässig. Der Freigymer hat die Rechtsform eines Vereins und ist eine nicht profitorientierte Organisation.

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Schulgelder 2023/2024

Allgemeines zur Finanzierung

Im Schulgeld nicht inbegriffen sind alle variablen Auslagen, zum Beispiel für Schulmaterial, Exkursionen, Studienwochen, Fakultativ- und Stützkurse, Verpflegung. Der Vorstand des Freien Gymnasiums Bern behält sich vor, die Schulgelder periodisch der Teuerung oder der veränderten Subventionslage anzupassen.

Schulgeldreduktionen
Die finanzielle Familiensituation soll kein Hinderungsgrund sein, weshalb ihr Kind das Freie Gymnasium Bern nicht besuchen kann. Nach Absprache mit der Rektorin und der Leitung Finanzen und Betrieb stehen unter gewissen Bedingungen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Zinsloses Darlehen (Offenlegung/Einsicht Finanzen)
  • Reduktion Schulgeld (Offenlegung/Einsicht Finanzen)

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden eine passende Lösung für Sie finden.
Ab drei und mehr Kindern, welche gleichzeitig das Freie Gymnasium besuchen, gelten spezielle Konditionen.

Gemeindebeiträge und kantonale Stipendien
Verschiedene Gemeinden entrichten den Eltern einen Beitrag ans Schulgeld, oft in der Form dessogl Schulgeldmaterialgelds. Man erkundige sich bitte bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung.

Für die postobligatorische Schulzeit (ab dem 10. Schuljahr) können beim Kanton Bern für Schülerinnen und Schüler des Freien Gymnasiums Mittelschulstipendien beantragt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen. Genauere Informationen sind zu erhalten bei der Kantonalen Erziehungsdirektion unter www.erz.be.ch/ausbildungsbeitraege.

Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 40, Absatz 3, lit. a bis c) ist es möglich, nebst dem allgemeinen Kinderabzug von CHF 8'000.00 pro Kind für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten je Kind höchstens weitere CHF 6'200.00 steuerlich abzuziehen. Zu den zusätzlichen Ausbildungskosten gehören auch die nachgewiesenen Schulgelder des Freien Gymnasiums. Alleinstehende, die mit eigenen Kindern in gemeinsamem Haushalt leben, können pro Kind, für welches der allgemeine Kinderabzug vorgenommen werden darf, weitere CHF 1'200.00 abziehen. Vergabungen an das Freie Gymnasium können gemäss bernischem Steuergesetz (Art. 38a, lit. a) vom Einkommen abgezogen werden, weil das Freie Gymnasium eine steuerbefreite Institution ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Beiträge, die über das fakturierte Schulgeld hinaus einbezahlt werden, aber auch für andere Schenkungen.

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